Grundbetreuung nach DGUV, Vorschrift 2

Ihre Basis für Sicherheit und Gesundheit

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen. Die Grundbetreuung bildet dabei die Basis für einen effektiven Arbeitsschutz und unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten.

Was ist die Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung umfasst grundlegende Leistungen, die unabhängig von der Größe und Art Ihres Unternehmens anfallen. Sie dient dazu, ein solides Fundament für den Arbeitsschutz zu schaffen und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Unsere Leistungen im Rahmen der Grundbetreuung

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
    Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten.
  • Beratung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
    Wir beraten Sie zu Maßnahmen der Verhältnisprävention, um Arbeitsbedingungen sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
    Wir unterstützen Sie bei der Integration des Arbeitsschutzes in Ihre betrieblichen Abläufe und Führungsprozesse.
  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe
  • Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes
  • Unterstützung bei der Organisation der Evakuierung:
  • Unterstützung bei der Organisation von Arbeitsmedizinischen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Unterstützung bei der Organisation von Unterweisungen

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit
    Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2.
  • Prävention
    Minimierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Kompetente Beratung
    Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
  • Planbare Kosten
    Transparente und kalkulierbare Kosten für die Grundbetreuung.